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Tischtennis Verband Region Hannover e.V.

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Meldung

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Bestimmungen

Organisation

Satzung des TTVRH

Die aktuelle Satzung als pdf-Datei befindet sich im Anhang zu diesem Abschnitt.

(Beschluss des 15. ordentlichen Regionstages vom 28. Mai 2019)

Nutzung des TTVRH Emailverteilers

Der Mailverteiler des TTVRH wird ausschließlich für offizielle Mitteilungen des TTVRH genutzt.

(Beschluss der Vorstandssitzung des TTVRH vom 23.01.2019)

Versand von Schreiben des TTVRH

Sämtliche Schreiben des TTVRH e.V. an seine Mitgliedsvereine werden per eMail an die in Click-TT hinterlegte eMail-Adresse des Vereins verschickt.

(Beschluss des 13. ordentlichen Regionstages vom 12. Juni 2015)

Jahrbuch des TTVRH

Das Jahrbuch des TTVRH wird zukünftig nicht mehr in Papierform erstellt, mit der Maßgabe, dass alle relevanten Dokumente, die bisher im Jahrbuch enthalten waren, auf der Homepage des TTVRH zur Verfügung gestellt werden.

(Beschluss des 10. ordentlichen Regionstages vom 19. Juni 2009)

Versammlungsordnung Regionstage

Die aktuelle Versammlungsordnung für Regionstage gem. § 11 unserer Satzung befindet sich im Anhang zu diesem Abschnitt.

Teilnahme Regionstag

Vereinen, die unentschuldigt nicht am Regionstag teilnehmen, wird eine Gebühr von 25 Euro auferlegt, die durch den TTVRH eingezogen wird.

In Kraft treten: Mit Wirkung vom 01.07.2001

(Beschluss des 3. ordentlichen Kreistages des TTKSVH e.V. vom 08.06.2001)

Jugendkreistag

(Beschluss wurde durch den 12. ordentlichen Regionstag des TTVRH e.V. am 24.05.2013 aufgehoben)

Durchführung eines Jugendkreistages zeitlich vor dem Regionstag

(Beschluss des 6. ordentlichen Kreistages des TTKSVH e.V. vom 04. Juni 2004)

Spielbetrieb

Gebührenordnung

Innerhalb des TTVRH werden Ordnungsgelder (OG) erhoben. Die Gebührenordnung hängt an diesen Abschnitt an.

Die GO wird z.Z. auf Grund der neuen WO redaktionell überarbeitet.

Inhaltlich hat sich die „Nichtteilnahme an Spielplanbesprechung“ (früher Staffelsitzung) geändert. Es wird nun im Damen/Herren und Jugendbereich ein OG von 20,- € erhoben.

(aktuelle Beschlusslage der Regionstage)

Für Mannschaften anderer Gliederungen (Bezirk Hannover/TTVN/DTTB) können weitere und höhere Ordnungsgelder erhoben werden.

Punktspiele am Freitagabend

Ab Spielserie 1995/96 wird der Freitagabend in den Wochenendspielbetrieb für alle Kreisligen und -klassen einbezogen.

(Beschluss des TTKSVH-Verbandstages vom 13.06.1995)

Anmerkung: Im TTBVH gilt eine ähnlich lautende Regelung für die 1. und 2. Bezirksklasse (ab 19 Uhr).

Versendung von Spielformularen bei Meisterschaftsspielen des TTVRH

Es wird auf die Versendung von Spielformularen an die Spielleiter ab der Saison 2007/2008 verzichtet.

(Protokoll der 6. Vorstandssitzung des TTVRH e.V. am 03.05.2007)

Keine alkoholischen Getränke als Preise

Als Preise bei Regionsveranstaltungen dürfen keine alkoholischen Getränke vergeben werden.

(Beschluss der Vorstandssitzung vom 24.11.2010)

Finanzen

Kreisumlage

Vereine, die sämtliche Schreiben des Regionsverbandes (mit Ausnahme des Jahrbuches und der Einladung zum Regionstag) per Email (maximal zwei Emailadressen pro Verein) erhalten, zahlen 70,00 €. Vereine, die Schreiben des Regionsverbandes wie bisher üblich per Post erhalten, zahlen 80,00 €

Diese Regelung ist seit 01.01.2006 gültig.

(Beschluss des 7. ordentlichen Kreistages vom 10. Juni 2005)

Einzugsermächtigung

Mitglieder, die kein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben haben, werden mit einem Aufschlag von 20,00 € (bisher 5 €) pro Rechnung bzw. Gebührenbescheid belastet.

Diese Regelung ist seit 01.07.2017 gültig.

(Beschluss des 14. ordentlichen Regionstages vom 10. Mai 2017)

Gutscheine für Regionsveranstaltungen Jugend

Jeder Verein des TTVRH e.V. wird zur Finanzierung der offiziellen Veranstaltungen

  • Kreismeisterschaft Jugend, Schüler A, B und C
  • Qualifikation zur Kreisrangliste, Kreisrangliste

mit einer Jahresgebühr von 12,00 € belastet. Im Gegenzug erhält jeder Verein vier Gutscheine im Gesamtwert von 12,00 € (entspricht 4mal dem Startgeld für die o.g. Veranstaltungen), die bei diesen Turnieren eingelöst werden können.

(Beschluss des 3. ordentlichen Kreistages des TTKSVH e.V. vom 08.06.2001)

Übernahme von Startgeldern im Jugendbereich für Bezirksmeisterschaften und Bezirksranglisten

Startgelder für Bezirksmeisterschaften und Bezirksranglisten im Jugend- und Schülerbereich werden vom TTVRH e.V. übernommen.

(Beschluss der Vorstandssitzung des TTVRH e.V. vom 10.07.2013)

Übernahme von TTVN-Gebühren für Spielgemeinschaften

Der TTVRH erstattet seinen Mitgliedsvereinen, die eine Spielgemeinschaft beantragt haben, die Gebühr in Höhe von 50,- €.

(Beschluss der Vorstandssitzung des TTVRH e.V. vom 09.05.2012)

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