Gemeinsam für den Kinder- und Jugendschutz im Tischtennissport
Cannabiskonsum im Umfeld von Sporthallen
Dem gesamten Vorstand und den Ausschüssen des TTVRH e.V. ist es ein wichtiges Anliegen, seine klare Position zum Thema Drogenkonsum im Rahmen des Tischtennissports zum Ausdruck zu bringen.
Konkreter Anlass für unser Statement sind die Regelungen des sogenannten Cannabisgesetzes, das am 01.04.2024 in Kraft getreten ist. Dadurch wurde unter anderem der private Konsum durch Erwachsene legalisiert.
In diesem Gesetz sind aber zeitgleich auch wichtige Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz enthalten, auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen. So bestimmt § 5 des Cannabisgesetzes, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten ist. Zudem heißt es weiter, dass der öffentliche Konsum unter anderem in Schulen und öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite verboten ist. Als Sichtweite gilt hier ein Abstand von bis zu 100 Metern Entfernung vom Eingangsbereich.
Diese Regelungen sind eindeutig und unmissverständlich. Jeder Konsum von Cannabis in den Sportstätten selbst und im Umfeld ist untersagt, ebenso in der Gegenwart von Minderjährigen. Diese Bestimmungen betreffen daher nicht nur alle Formen des Trainings- und Wettkampfsportes, sondern auch generell jeden Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
Verstöße gegen diese Vorschriften können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeit-enverfahrens mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
Soweit uns als Mitgliedern des Vorstandes des TTVRH e.V. Verstöße bekannt werden, werden wir sie in jedem Fall anzeigen und auch weitere mögliche Schritte ergreifen.
Deshalb unser Appell: Wir alle wollen Kinder und Jugendliche für unseren Sport begeistern und tragen daher eine große Verantwortung für sie, wenn wir sie im Rahmen von Training, Punktspielen und Turnieren betreuen. Die Eltern geben ihre Kinder in unsere Obhut und es ist unser aller Aufgabe, sie in dieser Zeit vor Gefahren zu schützen. Dies gilt selbstverständlich in besonderem Maße für Trainerinnen, Trainer und Betreuende, aber auch für Funktionärinnen, Funktionäre und Spielende.
Wir bitten Sie und Euch, uns bei unserem Anliegen zu unterstützen. Jeder kann einen Teil dazu beitragen, dass wir unserer Aufgabe im Kinder- und Jugendschutz gerecht werden. Dies geschieht zum einen dadurch, dass wir unsere Vorbildfunktion wahrnehmen und zum anderen eingreifen, wenn wir jemanden sehen, der dies nicht tut.
Der Vorstand des TTVRH e.V.